Nach Zoutendijk-Rückzug: Julius Bär setzt im Verwaltungsrat auf Regulierungs- und Risikoexpertise
Die Julius Bär Gruppe stellt ihren Verwaltungsrat neu auf und setzt dabei klar auf zusätzliche Risiko- und Compliance-Kompetenz. Das Zürcher Vermögensverwaltungsinstitut teilte mit, dass Olga...
Jan Niclas Brandt wechselt in Ceconomy-Vorstand – Buonfiglio rückt an Spitze von Media Markt Österreich/Schweiz
Media Markt stellt die Führung seines Geschäfts in Österreich und der Schweiz neu auf. Wie die Muttergesellschaft Ceconomy mitteilt, übernimmt der italienische Manager Vittorio Buonfiglio die...
Machtwechsel bei Idorsia: Gründer Clozel übernimmt erneut das Ruder
Beim Basler Biotech-Unternehmen Idorsia kommt es zu einem erneuten Bruch an der Spitze: CEO Srishti Gupta tritt nach nicht einmal einem Jahr im Amt mit sofortiger Wirkung zurück und scheidet...
Europageschäft zieht an: Basler setzt Wachstumskurs zu Jahresbeginn 2026 fort
Die Basler AG hat 2025 ein kräftiges Wachstum und eine deutliche Wende bei der Profitabilität erzielt. Der Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für Computer-Vision-Anwendungen steigerte...
Tecan startet Transformationsprogramm «Rewired» nach Milliarden-Ziel trotz Verlust
Die Tecan Group hat ein schwaches Geschäftsjahr 2025 mit einem tiefroten Abschluss verbucht und reagiert mit einem umfassenden Transformationsprogramm. Der Laborausrüster aus Männedorf...

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.