Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni...
Kanton Aargau verliert Wirtschaftsprojekt – Otelfingen punktet mit Bahnhof und Bestandsbauten
Der Standortentscheid ist gefallen: Hitachi Energy baut seinen neuen Schweizer Hauptsitz nicht in Wettingen AG, sondern in Otelfingen im Kanton Zürich. Der international tätige...
Volker Türk warnt: US-Einwanderungspraxis könnte WM 2026 überschatten
Wenige Stunden vor dem offiziellen Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 geraten die Vereinigten Staaten als Gastgeberland wegen ihrer Migrations- und Einreisepolitik unter wachsenden...
Angst vor Chaos: Schweizer Sozialpartner gegen Zuwanderungsdeckel
Die Schweiz stimmt an diesem Sonntag über eine richtungsweisende Volksinitiative zur Begrenzung des Bevölkerungswachstums ab. Die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingebrachte Vorlage...
IFRS-Umstellung und Kingfluencers-Integration treiben naoo AG voran
Die naoo AG hat ihren ersten konsolidierten Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgelegt und damit einen weiteren Schritt in Richtung Kapitalmarktreife...

Union warnt vor falschen Erwartungen an „Nur Ja heißt Ja“ – unterstützt längere Verjährung

12.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.

Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.

Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.